Beweissicherung – Bauzustandsdokumentation

wir führen als Bausachverständige Beweissicherung / Bauzustandsdokumentation durch

  • bei bevorstehenden Baumaßnahmen zur Dokumentation des Istzustands der umgebenden Bebauung (Nachbarbebauung) und führen Kontrollen während und nach Baufertigstellung durch
  • bei Bauablaufstörungen und vor der beabsichtigten, bzw. nach erfolgter Kündigung eines bestehenden Bauvertrages (GU-Bauvertrag) zur Bauleistungsfeststellung
  • nach Ausführung von Unternehmerleistungen insbesondere auch bei Dach- und Dachterrassensanierungen, sowie bei Abdichtungsarbeiten

Falls erforderlich, führen wir Recherchen und sachverständige Ermittlungen bei bereits ausgeführten Arbeiten durch, besonders im Hinblick auf die Einhaltung von DIN-Normen und anerkannten Fachvorschriften (bspw. RAL, Flachdachrichtlinien, anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik, etc.) und den Herstellervorschriften.

Vor der Durchführung eines selbstständigen (gerichtlichen) Beweisverfahrens (früher: Beweissicherungsverfahren) unterstützen und beraten wir Sie als Bausachverständige gerne in allen fachtechnischen Angelegenheiten, erstatten vorbereitende Baugutachten und erarbeiten die im Gerichtsverfahren zu klärenden Fragestellungen in Ihrem Auftrag. Falls erforderlich, stehen uns hierbei in rechtlichen Angelegenheiten erfahrene Kooperationspartner und Fachanwälte zur Verfügung.

Beweissicherung – Bauzustandsdokumentation:

Eine Bauzustandsdokumentation (Beweissicherung) dient der Feststellung und Aufnahme des Bauzustandes und ggf. vorhandener Bauschäden bestehender Gebäude vor der Durchführung einer Baumaßnahme. Hierbei wird der Zustand der Nachbarbebauung im direkten Einflussbereich des Bauvorhabens vor Baubeginn festgehalten und durch eine genaue textliche Beschreibung, ergänzt durch Fotos beweisbar dokumentiert.

Die Bauzustandsdokumentation, oder Beweissicherung kann damit auch der Vorbeugung möglicher Nachbarstreitigkeiten und folgender Gerichtsverfahren dienen, da anhand der Dokumentation festgestellt werden kann, ob Bauschäden durch die Baumaßnahme verursacht wurden, oder aber bereits zuvor schon vorhanden waren.

Zu unterscheiden sind die Bauzustandsdokumentation und das selbstständige Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren), welches in Bauangelegenheiten grundsätzlich erst nach dem Auftreten von Baumängeln, respektive Bauschäden durchgeführt wird. Gleichzeitig dient das Verfahren auch dazu schnellstmöglich bestehende Mängel zu dokumentieren, damit ein Bauvorhaben entweder weitergebaut, fertiggestellt, oder ein bestehendes Gebäude wieder genutzt werden kann.

Die Bauzustandsdokumentation ist eine private, außergerichtliche Beweissicherung, Sie stellt kein Beweismittel dar und kann in einem möglichen Gerichtsverfahren nur als Parteivortrag eingebracht und der Parteigutachter als sachverständiger Zeuge gehört werden.

Im selbstständigen Beweisverfahren wird durch das Gericht ein Sachverständiger zur Gutachtenerstattung über die Feststellung des gegenwärtigen Bauzustands oder eines Bauschadens beauftragt. Dieses Gutachten stellt ein gerichtliches Beweismittel dar und dient regelmäßig als Entscheidungsgrundlage für Gerichte.

Bauzustandsdokumentationen (Bauleistungsfeststellung) werden unter anderem auch bei Bauablaufstörungen und bei, bzw. nach Kündigung eines Bauvertrages notwendig. Die Aufnahme und Dokumentation des Bauzustands dient hierbei u.a. der Feststellung und Bewertung des erreichten Bautenstandes, von Baumängeln und nicht erbrachten, respektive noch nicht fertiggestellten, vertraglich vereinbarten Bauleistungen.