Architektenleistungen und Ingenieurleistungen

Die Bewertung von Architektenleistungen / Ingenieurleistungen und die sich gemäß der HOAI hierdurch zu ermittelnden Architektenhonorare / Ingenieurhonorare stellt die Vertragsparteien (Bauherr-Architekt), insbesondere bei gekündigten Planungsaufträgen, bzw. bei einem Planerwechsel ( z.B. bei stufenweiser Beauftragung) immer wieder vor einige Schwierigkeiten. Anhand einer fachgerechten, sachverständigen Prüfung und Beurteilung der geschuldeten und erbrachten Architektenleistungen / Ingenieurleistungen (bspw. das Erreichen des Planungsziels) kann eine zutreffende Ermittlung des Architektenhonorars / Ingenieurhonorars durchgeführt werden.

 

Wir überprüfen unparteiisch und unabhängig

Architekten- und Ingenieurleistungen

auf

  • Übereinstimmung mit der HOAI
  • vertraglich vereinbarte Leistungsinhalte
  • inhaltliche und fachliche Richtigkeit
  • Planungsmängel
  • Planungsfehler und hieraus resultierender Baufehler, Baumängel und Bauschäden
  • und bewerten die erbrachten Leistungen (Teilleistungen), auch bei gekündigten Planungsaufträgen

 

Wir erstatten in diesem Zusammengang auch Privat- und Gerichtsgutachten, gutachterliche Stellungnahmen und überprüfen Fremdgutachten auf Plausibilität und Richtigkeit.