Architektenhonorare und Ingenieurhonorare

Architektenhonorare und die Bewertung der hierzu gehörenden Architektenleistungen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) führen immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen dem Bauherrn und seinem Architekten. Insbesondere bei einem Planerwechsel, oder beispielsweise auch bei einer stufenweisen Beauftragung des Architekten / Planers, die nicht fortgeführt werden soll, sind die bisher erbrachten Leistungen (Planungsleistungen, etc.) zu beurteilen und können zumeist nicht ohne ausreichenden Sachverstand und Erfahrung überprüft und festgestellt werden. Nur durch die sachgerechte Ermittlung der erbrachten Leistungen können Architektenhonorare zutreffend ermittelt werden.

 

Wir überprüfen

Architekten- und Ingenieurhonorarrechnungen

auf

  • Übereinstimmung mit der HOAI
  • Inhaltliche und fachliche Richtigkeit
  • Ermittlung der zutreffenden Honorarzone
  • Ermittlung des zutreffenden Honorarsatzes
  • Korrekte Berechnung der anrechenbaren Kosten
  • Zutreffende Ermittlung von Zuschlägen
  • Honorarermittlung bei Planerwechsel, Folgeplaner
  • Honorarermittlung bei Abgrenzung von Leistungen durch Bauherr/Architekt

 

Wir erstatten in diesem Zusammengang auch Privat- und Gerichtsgutachten, gutachterliche Stellungnahmen und überprüfen Fremdgutachten auf Plausibilität und Richtigkeit.